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Delegation

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/2505/delegation-v10.html

 

 

Kurzerklärung:
Übertragung von Kompetenz (und Verantwortung) auf hierarchisch nachgeordnete organisatorische Einheiten, auch als Kompetenzdelegation bezeichnet.
Ausführliche Erklärung:
1. Organisation: Übertragung von Kompetenz (und Verantwortung) auf hierarchisch nachgeordneteorganisatorische Einheiten, auch als Kompetenzdelegation bezeichnet. Der Delegationsgeber hat darauf zu achten, ob der Delegationsnehmer von seiner Kompetenz und Motivation her zur selbstständigen Erfüllung der zu übertragenden Aufgaben fähig ist.

2. Öffentliches Recht: Übertragung der Zuständigkeit zur Wahrnehmung bestimmter hoheitlicher Befugnisse auf einen anderen Verwaltungsträger, z.B. kann nach Art. 60 III GG der Bundespräsident seine Befugnisse auf dem Gebiet des Begnadigungsrechts auf andere Behörden übertragen.